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Die Berechnung wird mit dem D-Wert ermittelt . Der Wert ist auf dem Typenschild der Kupplung im Normalfall .diak hat geschrieben:@ onkel
Die Anhängelasten stehen ja gebremst (3500) und ungebremst (750) in der Zulassungsbescheinigung immer drin. Ich dachte, dass ein nicht extra geregeltes Zuggesamtgewicht bedeutet, dass ich zulässiges Gesamtgewicht des Autos und des Hängers (bei mir dann 3060+3500) addieren kann.
Wenn nun die Anhängelasten vorgegeben sind, kann ich doch jede E ??? freigegebene, "eintragungsfreie" Anhängerkupplung, die für den Fahrzeugtyp geeignet ist (z.B. den GDW Pflug) einfach dranschrauben ohne TÜV.
Wenn dein Fahrzeug Anhängelasten eingetragen hat, dann kannst du den GDW anbauen ohne Eintragung .
Die Papiere der Anhängerkupplung musst du dabei haben ( wobei man die natürlich auch im Netz findet )