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Wäre mal interessant, welche Norm der LC300 in RU erfüllt.Neulich hieß es in einem Übersiedelungs Thread das nach RU
nur noch Autos mit Stufe 5 oder 6 eingeführt werden können….
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Schnupfmeister hat geschrieben:In Polen jedoch sei die Zulassung null Problem. Ich weiss jetzt nicht, ob das für die Zulassung in D oder A hilft. In Polen mal eben in Verkehr bringen und dann ohne Hindernisse in D oder A zulassen, weil von EU nach EU? Alles Mutmassungen.
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fsk18 hat geschrieben:was auch immer gern gemacht wird:
Der Händler in der EU lässt das Auto min 6 Monate auf sich laufen. Dann gehts in die Schweiz. Fährst halt 6 Monate mit polnischen Tafeln rum.
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syphest hat geschrieben:Einfachere Variante: Hauptwohnsitz im Ausland, Fahrzeug dort 6 Monate auf sich zulassen und dann als Umzugsgut problemlos einführen
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se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:
Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]
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Schnupfmeister hat geschrieben:se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:
Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]
Import, Steuer...... alles kein Thema. Was nützt mir ein importiertes Fahrzeug, wenn ich es nicht einlösen kann?
Die Anfrage ans Strassenverkehrsamt ist raus, bin gespannt. Ich befürchte aber, ich kenne die Antwort....
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fsk18 hat geschrieben:Schnupfmeister hat geschrieben:se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:
Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]
Import, Steuer...... alles kein Thema. Was nützt mir ein importiertes Fahrzeug, wenn ich es nicht einlösen kann?
Die Anfrage ans Strassenverkehrsamt ist raus, bin gespannt. Ich befürchte aber, ich kenne die Antwort....
schon etwas rausgekommen ??
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Schnupfmeister hat geschrieben:Erste Antwort:
1) Die Frage, ob Umzugsgut oder nicht ist eine steuertechnische, muss ich noch weiter abklären.
2) Ein Auto aus Umzugsgut muss zuerst beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, bevor es eingelöst werden kann. Der Umfang dieser Vorführung ist mir noch unklar. Wenn Lärm und Abgas dazu gehört, kann ich es wieder vergessen.
Ich bin an den offenen Fragen dran.
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