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Hallo Klaus,alle drei von dir genannten sind Wiederverkäufer. Sicherlich keine schlechten. Ein guter Wiederverkäufer verkauft die B-Waren erst garnicht als Neuware, das stimmt.
Wenn ich aber jetzt erst immer über Wiederverkäufer gehen muss, damit die Qualitätssicherung vom Hersteller dadurch erst gewährleistet wird, dann zäume ich das Pferd von hinten auf. Die QS muss vom Hersteller schon abgesegnet sein, das Produkt ab Werk bereits einwandfrei. Die Wiederverkäufer sind für mich nur Berater oder Makler, dafür zahle ich dann gerne oben drauf. Aber nicht dafür, dass ich ein einwandfreies neues Produkt erhalten "darf".
Hab Frau Grill nochmal geschrieben, mal sehen was die jetzt vorschlagen ...onkel hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 20:03Du musst kein Spurplatten Ing. sein , dafür reicht geltendes Recht .se7en6 hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 19:02 ….Wenn hier jemand von euch das mit einem handfesten Argument anders sieht, dann kann ich gerne versuchen das nochmal mit Hofmann direkt zu klären, ich bin halt technisch raus, weil ich kein Spurplatten-Ingenieur bin…..
Du hast Neuware bestellt , diese ist jedoch mangelhaft .
Daher hast du das Recht der Nachbesserung oder Neulieferung .
Als Anmerkung :
Vor Jahren hat Hofmann Ersatz Radbolzen ganz einfach geliefert .
Mittlerweile muss die Spurverbreiterung eingeschickt werden , da bei nicht fachgerechter
Instandsetzung die Spurverbreiterung oder die Radbolzen beschädigt werden …..