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n1g ist deutlich günstiger bzgl co2 abgabe.autofahren in ö ist teuer. aber dafür haben wir das wechselkennzeichen
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Ja natürlich! Das ist eine einmalige Abgabe bei der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in A.
Nein - siehe oben.onkel hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 20:01 Wenn das Fahrzeug innerhalb Ö verkauft wird , ist dann auch nochmal eine Steuer fällig ?
Es gilt das Jahr der Erstzulassung. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden die im Jahr der Zulassung in A gegolten hatten. Nachdem es die NoVa seit 1992 gibt (für PKW Klasse M1/M1G) zahlt man für alle Autos vor dem 1.1.1992 auch jetzt keine NoVa. Bei den N1 Fahrzeugen ist das mit 1.1.2021 so. Also für einen N1 typisierten GRJ78 mit Erstzulassung vor dem 1.1.2021 zahlst du keine NoVa. Für einen GRJ76 PKW schon.onkel hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 20:01 Gilt das auch für ältere Fahrzeuge oder Oldtimer , bzw. sind die Abgaben dann geringer ?
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Dei Firma Hekla von Ewald Holler wäre ein kompetenter Ansprechpartner zum Thema denke ich.Isarindianer hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 23:15 Oder in anderen Worten: Ich weiss ungefähr was mich das kosten würde wenn es denn möglich wäre. Ist es überhaupt möglich das Auto in Österreich zuzulassen oder ist der Versuch aussichtslos?
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Das ist keine NOVA Diskussion sondern reines Interesse ...Isarindianer hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 23:15 Danke für die rege Teilnahme. Ich wollte hier aber keine NOVA Diskussion lostreten. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Sinnhaftigkeit oder Höhe der NOVA sondern auf die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für einen GRJ 7 mit mit 1GR-FE Benzinmotor. Hat eine solche in Österreich überhaupt schon jemand erhalten oder wäre ein solcher Versuch von vorneherein aussichtslos?
Oder in anderen Worten: Ich weiss ungefähr was mich das kosten würde wenn es denn möglich wäre. Ist es überhaupt möglich das Auto in Österreich zuzulassen oder ist der Versuch aussichtslos?
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ServusIsarindianer hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 23:15 Danke für die rege Teilnahme. Ich wollte hier aber keine NOVA Diskussion lostreten. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Sinnhaftigkeit oder Höhe der NOVA sondern auf die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für einen GRJ 7 mit mit 1GR-FE Benzinmotor. Hat eine solche in Österreich überhaupt schon jemand erhalten oder wäre ein solcher Versuch von vorneherein aussichtslos?
Oder in anderen Worten: Ich weiss ungefähr was mich das kosten würde wenn es denn möglich wäre. Ist es überhaupt möglich das Auto in Österreich zuzulassen oder ist der Versuch aussichtslos?
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leider nein: "Zuständige Stelle: Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet"RobertL hat geschrieben: Di 16. Apr 2024, 11:40 Oberösterreich scheint da einen recht entspannten Zugang zu haben. Eingenehmigungen müssen nicht unbedingt in dem Bundesland gemacht werden in dem man wohnt, wie spec ja schon geschrieben hat.
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zumindest hatten sie damals einen entspannten Zugang. Bei meiner letzten Einzelgenehmigung Ende 2019 war es leider schon recht aufwändig (Saurer 6DM mit deutscher H-Zulassung, für die Oldtimer-Einzelgenehmigung in AT waren aber einige Änderungen nötig). Wie so oft liegt es aber oft auch am "Prüfer" und dessen "Willen". Im Mai hab ich wieder einen Termin für eine Einzelgenehmigung, ich bin auf jeden Fall schon gespannt.RobertL hat geschrieben: Di 16. Apr 2024, 11:40 Oberösterreich scheint da einen recht entspannten Zugang zu haben. Eingenehmigungen müssen nicht unbedingt in dem Bundesland gemacht werden in dem man wohnt, wie spec ja schon geschrieben hat.
Ich kenne auch jemanden der das schon gemacht hat, hat problemlos funktioniert. Würde sich eventuell auch auf die Höhe der NoVa auswirken.ich habe mir allerdings sagen lassen, dass fahrzeuge proforma verkauft werden um bei der gewünschten landesprüfstelle einzeltypisiert zu werden
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