Sonntagsfahrverbot
- landcruiser
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Sonntagsfahrverbot
Ich eröffne dazu mal einen neuen Beitrag, da es - besonders in den letzten Wochen - immer wieder Märchenerzählungen dazu gab und obwohl es das Thema schon diverse Male diskutiert wurde.
Hier der Beschluß der VMK:
http://www.bundesrat.de/DE/gremien-konf ... beschl.pdf
Hier der Runderlaß für Niedersachsen:
http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/me ... erbot1.pdf
(und dieser Erlaß ist, allen gegenteiligen Märchen zum Trotz, weiter in Kraft und wird auch so angewandt)
Hier gibt es Infos zu den anderen Bundesländern:
http://www.multi-board.com/board/index. ... adID=38893
Bevor Diskussionen losbrechen, bitte den Beschluß der VMK und den betreffenden Erlaß sorgfältig lesen.
Fazit:
Unter den in den Erlassen genannten Voraussetzungen gibt es für den "Privatverkehr" (d.h. "nicht gewerblich") kein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.
Diese Information ist unverbindlich und ohne jede Gewähr!
Hier der Beschluß der VMK:
http://www.bundesrat.de/DE/gremien-konf ... beschl.pdf
Hier der Runderlaß für Niedersachsen:
http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/me ... erbot1.pdf
(und dieser Erlaß ist, allen gegenteiligen Märchen zum Trotz, weiter in Kraft und wird auch so angewandt)
Hier gibt es Infos zu den anderen Bundesländern:
http://www.multi-board.com/board/index. ... adID=38893
Bevor Diskussionen losbrechen, bitte den Beschluß der VMK und den betreffenden Erlaß sorgfältig lesen.
Fazit:
Unter den in den Erlassen genannten Voraussetzungen gibt es für den "Privatverkehr" (d.h. "nicht gewerblich") kein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.
Diese Information ist unverbindlich und ohne jede Gewähr!
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- lexhortensia
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- Registriert: Do 29. Nov 2007, 14:54
- Wohnort: Frankfurt
Re: Sonntagsfahrverbot
Hallo und von äusserster Wichtigkeit, insbesondere beim lesen des letzten Link ist:
Das des Öfteren ein Punkt durch ein Komma ersetzt wird!
Ich liebe unsere Gesetzgebung.
Gruss MIKE
Das des Öfteren ein Punkt durch ein Komma ersetzt wird!
Ich liebe unsere Gesetzgebung.
Gruss MIKE
Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!
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- landcruiser
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- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
Re: Sonntagsfahrverbot
Angela hat geschrieben:http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0391_2D09B
Inkrafttretung Sept 2009
Ein Entwurf, der aus politischen Gründen nicht umgesetzt wurde.
Schnee von gestern oder von übernmorgen; für heute uninteressant.
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Re: Sonntagsfahrverbot
Auf einen Punkt will ich nur hinweisen, wenn ich mich nicht irre:
Gesamtmasse bedeutet Lkw und Anhänger zusammen?
Das heißt: Wenn mein LC als Lkw zugelassen ist und ich nicht Uwes Qek hinter mir herziehe, sondern einen "richtigen" Anhänger, dann darf ich am Sonntag nicht vom BTT abreisen, oder?
(...)Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Gesamtmasse bedeutet Lkw und Anhänger zusammen?
Das heißt: Wenn mein LC als Lkw zugelassen ist und ich nicht Uwes Qek hinter mir herziehe, sondern einen "richtigen" Anhänger, dann darf ich am Sonntag nicht vom BTT abreisen, oder?
Zuletzt geändert von Bergler am Do 5. Mai 2011, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Thomas
HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort
Thomas
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- landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot
Die Gesamtmasse bezieht sich auf das Zugfahrzeug.
Ergibt sich aus der direkten Rückbezüglichkeit im Text zwischen LKW und Gesamtmasse.
Ergibt sich aus der direkten Rückbezüglichkeit im Text zwischen LKW und Gesamtmasse.
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Re: Sonntagsfahrverbot
Danke,
again what learned
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Grüße
Thomas
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Re: Sonntagsfahrverbot
Servus!
Also, ich würde die Gesamtmasse auch nur auf das Zugfahrzeug beziehen, darüber haben wir auch schon oft im Freundeskreis diskutiert.
Ich hoffe mal, daß wir da recht haben. Ich habe mir diese Gesetzestexte schon vor längerer Zeit ausgedruckt und ins Fahrzeug gelegt, bis jetzt wurde ich allerdings noch nie kontrolliert, und vor dem Inkrafttreten haben wir eine Ausnahmegenehmigung für eine Hin- und Rückfahrt beim Straßenverkehrsamt ausstellen lassen (Kosten: 20 Euro).
Mal sehen, wie es ausgeht, sollte ich mal kontrolliert werden...
Gruß, Jürgen
Also, ich würde die Gesamtmasse auch nur auf das Zugfahrzeug beziehen, darüber haben wir auch schon oft im Freundeskreis diskutiert.
Ich hoffe mal, daß wir da recht haben. Ich habe mir diese Gesetzestexte schon vor längerer Zeit ausgedruckt und ins Fahrzeug gelegt, bis jetzt wurde ich allerdings noch nie kontrolliert, und vor dem Inkrafttreten haben wir eine Ausnahmegenehmigung für eine Hin- und Rückfahrt beim Straßenverkehrsamt ausstellen lassen (Kosten: 20 Euro).
Mal sehen, wie es ausgeht, sollte ich mal kontrolliert werden...
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Ironman-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, ARB-Hardtop, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, STEDI-Leuchten.
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Re: Sonntagsfahrverbot
Ich habe vom Ordnungsamt auf Nachfrage eine Erlaubnisschein bekommen, schön mit wichtigen Stempeln und ohne Gewichtsangaben , um scharfen Autobahnpolizisten etwas unter die Nase halten zu können...
Zuletzt geändert von Soenke am Do 5. Mai 2011, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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- landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot
Nicht interpretieren oder glauben, sondern einfach so nehmen wie es geschrieben steht.
Es geht ums Zugfahrzeug und nix anderes - Punkt und Ende.
Es geht ums Zugfahrzeug und nix anderes - Punkt und Ende.
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Re: Sonntagsfahrverbot
landcruiser hat geschrieben:Nicht interpretieren oder glauben, sondern einfach so nehmen wie es geschrieben steht.
Es geht ums Zugfahrzeug und nix anderes - Punkt und Ende.
Ansonsten hieße es "Zuggesamtmasse".
Das müssen die jungen Leute heutzutage lernen, wenn sie den sog. Anhängerführerschein (BE) machen.
Es ist also schon richtig, wie landcruiser es geschrieben hat.
Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)
(Alexander von Humboldt)
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Re: Sonntagsfahrverbot
@ soenke:
Auch nicht schlecht...
Morgen früh starten wir nach Niedersachsen in den Offroadpark Südheide, hinten am Hilux der Suzuki LJ80 eines Vereinskameraden am Anhänger zum Geländefahren, also quasi ein "Sport- und Freizeitgerät". Freitag is ja kein Problem, Sonntag bin ich gespannt... Erzähl ich euch dann am Montag, ob im Falle einer Kontrolle alles im grünen Bereich war, oder wir den Hilux auf den Anhänger wuchten müssen und mit dem Suzuki ziehen... (was wohl zugegebenermaßen etwas lächerlich aussehen würde und auch verboten ist, rein gewichtstechnisch...)
Gruß, Jürgen
Ich habe vom Ordnungsamt auf Nachfrage eine Erlaubnisschein bekommen
Auch nicht schlecht...
Morgen früh starten wir nach Niedersachsen in den Offroadpark Südheide, hinten am Hilux der Suzuki LJ80 eines Vereinskameraden am Anhänger zum Geländefahren, also quasi ein "Sport- und Freizeitgerät". Freitag is ja kein Problem, Sonntag bin ich gespannt... Erzähl ich euch dann am Montag, ob im Falle einer Kontrolle alles im grünen Bereich war, oder wir den Hilux auf den Anhänger wuchten müssen und mit dem Suzuki ziehen... (was wohl zugegebenermaßen etwas lächerlich aussehen würde und auch verboten ist, rein gewichtstechnisch...)
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Ironman-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, ARB-Hardtop, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, STEDI-Leuchten.
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Re: Sonntagsfahrverbot
@ Landcruiser !
Nur so zur Info ! Ich habe vor 4 Jahren einen Strafzettel bekommen .
Gewerbelich genutzter LKW mit Hänger ( HZJ 79 3,48t + Hänger 2,5t )Sonntagsfahrverbot weil mehr als 3,5t.
Erst mit einer Sondergenemigung durfte ich wieder fahren!
Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !
MFG Steffen Klein
P.S. Die wollten sogar das ich eine Schreiber nachrüste .Konnte ich aber umgehen !
Ist als Handwerker im Nahverkehr nicht nötig ( Ausnahme )
Nur so zur Info ! Ich habe vor 4 Jahren einen Strafzettel bekommen .
Gewerbelich genutzter LKW mit Hänger ( HZJ 79 3,48t + Hänger 2,5t )Sonntagsfahrverbot weil mehr als 3,5t.
Erst mit einer Sondergenemigung durfte ich wieder fahren!
Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !
MFG Steffen Klein
P.S. Die wollten sogar das ich eine Schreiber nachrüste .Konnte ich aber umgehen !
Ist als Handwerker im Nahverkehr nicht nötig ( Ausnahme )
Zuletzt geändert von Steffen am Do 5. Mai 2011, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )
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- landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot
Steffen hat geschrieben:@ Landcruiser !
Nur so zur Info ! Ich habe vor 4 Jahren einen Strafzettel bekommen .
Gewerbelich genutzter LKW mit Hänger ( HZJ 79 3,48t + Hänger 2,5t )Sonntagsfahrverbot weil mehr als 3,5t.
Erst mit einer Sondergenemigung durfte ich wieder fahren!
Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !
MFG Steffen Klein
Gewerblich hat mit der Sache hier rein gar nichts zu tun.
Steht in den Erlassen drin und hab ich oben nochmal extra fett gedruckt.
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Re: Sonntagsfahrverbot
Servus Steffen!
Habe auch Bekannte, die zur Kasse gebeten wurden vor einigen Jahren. Deswegen haben wir immer eine Ausnahmegenehmigung dabei gehabt (Konrolliert wurden natürlich nur die, die keine hatten, wir nie! ).
Nein, tut es nach den neuesten Beschlüssen nicht mehr. Kannst ja oben nachlesen, da steht die Ausnahme genau beschrieben...
Edit: Oops, Landcruiser war schneller...
Gruß, Jürgen
Habe auch Bekannte, die zur Kasse gebeten wurden vor einigen Jahren. Deswegen haben wir immer eine Ausnahmegenehmigung dabei gehabt (Konrolliert wurden natürlich nur die, die keine hatten, wir nie! ).
Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !
Nein, tut es nach den neuesten Beschlüssen nicht mehr. Kannst ja oben nachlesen, da steht die Ausnahme genau beschrieben...
Edit: Oops, Landcruiser war schneller...
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Ironman-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, ARB-Hardtop, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, STEDI-Leuchten.
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