WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
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WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Liebe Buschtaxler,
Das Landgericht Hamburg ist in seiner unendlichen Weisheit unlängst der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt und hat festgestellt, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann.
Das ist eine - und ich benutze dieses Wort nicht häufig - katastrophale Entscheidung, die in ihrer Tragweite alles, aber auch wirklich alles beeinflusst.
Konkret hieße das: Wenn jemand von Euch hier ins Forum einen Link zu einer Seite setzt, auf der ein Verstoß gegen das Urheberrecht begangen wird, dann bin ich als Betreiber dieser Seite dafür haftbar. Ebay, Facebook, Twitter, andere Foren und Blogs und überhaupt alle anderen Seiten mit nutzergenerierten Inhalten sind nun theoretisch "tabu", denn gerade bei Facebook und Co. sind "geklaute Bilder" ja überhaupt die treibende Kraft - viele Facebook-Seiten leben ja ausschließlich von geklauten Inhalten. Und wenn ich heute in einem redaktionellen Bericht einen online-Shop verlinke und moren irgendwo auf dieser Shopseite ein Produktfoto auftaucht, für das der Shopbetreiber nicht explizit die Veröffentlichungsrechte erhalten hat, dann kann man mich dafür belangen.
Dies gilt - und das ist der Unterschied zur bisherigen Rechtssprechung - auch für den Fall, dass ich KEINE Kenntnis davon habe.
Ich verfalle deshalb nicht in Panik und ich glaube auch nicht, dass uns diese Entscheidung hier gleich morgen um die Ohren fliegt - aber es ist durchaus möglich, dass die Bombe auch hier eines Tages einschlägt. Deshalb möchte ich, dass Ihr die Tragweite dieses Urteils versteht und ein wenig darauf achtet, was Ihr hier verlinkt. Schiebt das bitte nicht als "unwichtig" beiseite nach dem Motto "was der nur wieder hat": Das ist kein Spaß mehr. Alleine die Tatsache, dass ich das hier gesondert aufbereite, sollte Euch zeigen, dass wir alle das ernst nehmen sollten.
Ich werde zukünftig bei bestimmten Verlinkungen noch schärfer, schneller und konsequenter reagieren und kommentarlos löschen. Also nicht wundern, wenn Euer Link auf irgendeinen Filesharingdienst plötzlich verschwunden ist - und bitte auch nicht auf mich sauer sein.
Euer Netzmeister
Das Landgericht Hamburg ist in seiner unendlichen Weisheit unlängst der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt und hat festgestellt, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann.
Das ist eine - und ich benutze dieses Wort nicht häufig - katastrophale Entscheidung, die in ihrer Tragweite alles, aber auch wirklich alles beeinflusst.
Konkret hieße das: Wenn jemand von Euch hier ins Forum einen Link zu einer Seite setzt, auf der ein Verstoß gegen das Urheberrecht begangen wird, dann bin ich als Betreiber dieser Seite dafür haftbar. Ebay, Facebook, Twitter, andere Foren und Blogs und überhaupt alle anderen Seiten mit nutzergenerierten Inhalten sind nun theoretisch "tabu", denn gerade bei Facebook und Co. sind "geklaute Bilder" ja überhaupt die treibende Kraft - viele Facebook-Seiten leben ja ausschließlich von geklauten Inhalten. Und wenn ich heute in einem redaktionellen Bericht einen online-Shop verlinke und moren irgendwo auf dieser Shopseite ein Produktfoto auftaucht, für das der Shopbetreiber nicht explizit die Veröffentlichungsrechte erhalten hat, dann kann man mich dafür belangen.
Dies gilt - und das ist der Unterschied zur bisherigen Rechtssprechung - auch für den Fall, dass ich KEINE Kenntnis davon habe.
Ich verfalle deshalb nicht in Panik und ich glaube auch nicht, dass uns diese Entscheidung hier gleich morgen um die Ohren fliegt - aber es ist durchaus möglich, dass die Bombe auch hier eines Tages einschlägt. Deshalb möchte ich, dass Ihr die Tragweite dieses Urteils versteht und ein wenig darauf achtet, was Ihr hier verlinkt. Schiebt das bitte nicht als "unwichtig" beiseite nach dem Motto "was der nur wieder hat": Das ist kein Spaß mehr. Alleine die Tatsache, dass ich das hier gesondert aufbereite, sollte Euch zeigen, dass wir alle das ernst nehmen sollten.
Ich werde zukünftig bei bestimmten Verlinkungen noch schärfer, schneller und konsequenter reagieren und kommentarlos löschen. Also nicht wundern, wenn Euer Link auf irgendeinen Filesharingdienst plötzlich verschwunden ist - und bitte auch nicht auf mich sauer sein.
Euer Netzmeister
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Mach eine www.buschtaxi.ru Seite auf und das Problem ist Geschichte.
Ist ja zum kotzen was Eure Richter in ihrem Elfenbeinturm für realitätsferne Entscheide Fällen.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Interessant. Dachte bisher auch die Störerhaftung zieht erst ab der Kenntnis, dass...
Wann haben die denn das so befunden?
Gruß
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Manchmal höre ich Stimmen.
Ja ich weiß...
Aber sie haben so lustige Ideen.
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Aber sie haben so lustige Ideen.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Lässt Du nun einen Scanner laufen, der auf bestimmte Schlüsselwörter wie Faceb und das immer wieder beliebte Alternativen zu TO**DIY reagiert und den Weidezaungenerator an Deinem Bürostuhl hochfährt?
Ich könnte es verstehen. Nachdem mein Kollege wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt wurde hab ich meine Webseite halt gelöscht, war eh nix wichtiges drauf.....
Tim
Ich könnte es verstehen. Nachdem mein Kollege wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt wurde hab ich meine Webseite halt gelöscht, war eh nix wichtiges drauf.....
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Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Ok bin eben drüber gestolpert. Zielt in dem Fall wohl auf gewerbliche Seiten, wenn ich das richtig gelesen habe. Der Betreiber hat Lernmaterial angeboten.
Trotzdem Schwachsinn.
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Aber sie haben so lustige Ideen.
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- DerAustralier
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Danke Netzi für die Info.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
@UH1D
Vorsicht: wenn ich das richtig verstanden habe, zielt das LG auf Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht. Darunter fällt auch eine private Seite, auf der irgendein Affiliate-Link geschaltet ist. Denn den nimmt man ja auf, weil man Provision bekommen möchte - dass diese Provision im Zweifel noch nicht mal die Serverkosten deckt, spielt dabei keine Rolle.
Hoffentlich dauert es nicht zu lange, bis das OLG diesen Quatsch wieder kassiert...
"don't believe everything you read on the internet" - Abraham Lincoln
Vorsicht: wenn ich das richtig verstanden habe, zielt das LG auf Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht. Darunter fällt auch eine private Seite, auf der irgendein Affiliate-Link geschaltet ist. Denn den nimmt man ja auf, weil man Provision bekommen möchte - dass diese Provision im Zweifel noch nicht mal die Serverkosten deckt, spielt dabei keine Rolle.
Hoffentlich dauert es nicht zu lange, bis das OLG diesen Quatsch wieder kassiert...
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Leben Sie jeden Tag, als wäre es Ihr letzter. Eines Tages werden Sie damit recht behalten.
(E. v. Hirschhausen)
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Oh man, was für'n Sch... ! Wie realitätsfern ist das denn?
Es kann ja wohl kaum jeder Forenbetreiber sein Forum ständig nach urheberrechtsverletzenden Links durchsuchen.
(Man muß sie vor allem auch erstmal als solche erkennen...)
Manchmal kann man ob der deutschen Gesetzgebung nur noch mit dem Kopf schütteln...
Urheber dieser Zeilen...
Daniel
Es kann ja wohl kaum jeder Forenbetreiber sein Forum ständig nach urheberrechtsverletzenden Links durchsuchen.
(Man muß sie vor allem auch erstmal als solche erkennen...)
Manchmal kann man ob der deutschen Gesetzgebung nur noch mit dem Kopf schütteln...
Urheber dieser Zeilen...
Daniel
No worries, mate ...
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Moinsen Alex,
eine fatale Entwicklung
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wäre eine strafrechtliche Relevanz auch dann gegeben, wenn auf der verlinkten Seite ein Verstoß geschieht, der zeitlich NACH der Verlinkung hier im Forum geschieht.
Das wäre nicht nur absurd sondern lässt mich als Freund von Verschwörungstheorien in eine ganz andere Richtung denken. Da die Verteilung von Links in der Forenwelt sich in besonders unerwünschten Fällen nicht vermeiden lässt, wird einfach ein Drohszenarium geschaffen, das dazu führt, dass aus Angst gar keine Verlinkungen mehr statt finden.
Es wäre schön, wenn jemand hier meine Befürchtung entkräften könnte
eine fatale Entwicklung
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wäre eine strafrechtliche Relevanz auch dann gegeben, wenn auf der verlinkten Seite ein Verstoß geschieht, der zeitlich NACH der Verlinkung hier im Forum geschieht.
Das wäre nicht nur absurd sondern lässt mich als Freund von Verschwörungstheorien in eine ganz andere Richtung denken. Da die Verteilung von Links in der Forenwelt sich in besonders unerwünschten Fällen nicht vermeiden lässt, wird einfach ein Drohszenarium geschaffen, das dazu führt, dass aus Angst gar keine Verlinkungen mehr statt finden.
Es wäre schön, wenn jemand hier meine Befürchtung entkräften könnte
Chut chon
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.
Maik
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- Flowdivider
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- Registriert: Mo 10. Mär 2014, 23:59
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
In vielen Foren aus Angst vor Konsequenzen nicht mehr zugelassen werden ! Nicht jeder Betreiber einer Seite setzt sich so intensiv mit dem Thema auseinander und sperrt dann lieber pauschal.
Letztendlich eine große Schxxße da viele Foren mit Werbepartnern arbeiten und teilweise gewerblich sind...Stichwort Merchandise.
Für Onlineshops mit Verlinkung auf Herstellerseiten zwecks technischer Details ist das eine bittere Nachricht.
Letztendlich eine große Schxxße da viele Foren mit Werbepartnern arbeiten und teilweise gewerblich sind...Stichwort Merchandise.
Für Onlineshops mit Verlinkung auf Herstellerseiten zwecks technischer Details ist das eine bittere Nachricht.
Hilux 2009, 3.0l Schalter, ARB Bullbar, Horn Alpha Quick, ARB Hardtop, African Outback Schubladensystem, Sperrdiff, BFG MT 265/70R17, SPV 60mm/Achse, OME 885, Asfir UFS, Safari Snorkel, Hella Xenon Spots, Joying Head Unit, Albrecht AE6110 , 200W LED-Balken etc.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
@Wannabee
Richtig, halbschwanger kennen die nicht. Das ist das Problem dabei.
Richtig, halbschwanger kennen die nicht. Das ist das Problem dabei.
Manchmal höre ich Stimmen.
Ja ich weiß...
Aber sie haben so lustige Ideen.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Ozymandias hat geschrieben:Mach eine http://www.buschtaxi.ru Seite auf und das Problem ist Geschichte.
Ist ja zum kotzen was Eure Richter in ihrem Elfenbeinturm für realitätsferne Entscheide Fällen.
Zitat aus Netzis Text:
"....unlängst der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt ...."
Joachim Fritz
>Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.<
Kurt Tucholsky (1890 - 1935 (Freitod)),
>Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.<
Kurt Tucholsky (1890 - 1935 (Freitod)),
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Hab mir die Sache gerade noch mal angesehen.
Das LG Hamburg ( wohl berühmt für solche Vorgehensweisen) hat im konkreten Fall einer Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Es handelt sich damit um kein Urteil und auch nicht um einen Präzendenzfall, auf den sich andere berufen können. Ich bitte die Rechtskundigen sich mal dazu zu äußern. Trotzdem hat die Geschichte wohl eine gewisse Signal- und vor allem Einschüchterungswirkung.
Das LG Hamburg ( wohl berühmt für solche Vorgehensweisen) hat im konkreten Fall einer Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Es handelt sich damit um kein Urteil und auch nicht um einen Präzendenzfall, auf den sich andere berufen können. Ich bitte die Rechtskundigen sich mal dazu zu äußern. Trotzdem hat die Geschichte wohl eine gewisse Signal- und vor allem Einschüchterungswirkung.
Chut chon
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Das Landgericht Hamburg ist für seine besondere Affinität zu digitalen Themen bekannt. Wir haben schon Ende der Neunziger herzlich über die eine oder andere Entscheidung gelacht.
Der EuGH-Beschluss an sich war schon erschreckend, und seither hat sich die digitale Szene bang gefragt, wie diese Richtung in den einzelnen Ländern von den Gerichten umgesetzt würde. Wie es das LG Hamburg umsetzt, wissen wir jetzt. Und das ist ein übles und extrem realitätsfernes Signal.
Hierbei habe ich mich weggeschmissen, das ist einfach golden:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html
Der EuGH-Beschluss an sich war schon erschreckend, und seither hat sich die digitale Szene bang gefragt, wie diese Richtung in den einzelnen Ländern von den Gerichten umgesetzt würde. Wie es das LG Hamburg umsetzt, wissen wir jetzt. Und das ist ein übles und extrem realitätsfernes Signal.
Hierbei habe ich mich weggeschmissen, das ist einfach golden:
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016
Noch eine Frage für die Rechtsexperten: Was ist denn nach Auffassung des LG HH ein "gesetzter Hyperlink"?
In der Begründung (die ich hier jetzt sicherheitshalber nicht verlinke )heißt es
Das klingt mir danach, dass allein die "textliche" Darstellung einer Internetadresse (blabla.org/tolleseite.php) auf einer Webseite noch keinen Hyperlink im Sinne des aktuellen Beschlusses darstellt.
Oder in Quellcode ausgedrückt: wenn der Browser keinen <a>-Tag (oder ein vergleichbares Konstrukt) ausgeliefert bekommt, handelt es sich nicht um einen Hyperlink.
Davon abgesehen finde ich auch diese Passage (Ziffer 3 e) der Begründung höchst unterhaltsam:
Die Urheberrechte bleiben also gewahrt, wenn der eine Link auf der beklagten Webseite entfernt wird, denn dann ist das beanstandete Foto ja automatisch nicht mehr abrufbar. Nie wieder. Für niemanden. Is klar.
Wenn ich bei Regenwetter die Augen zumache ist der Regen ja auch automatisch weg...
In der Begründung (die ich hier jetzt sicherheitshalber nicht verlinke )heißt es
Das Wort „UFO-XXX“ war mit einem Link mit dem aus Anlage ASt 7 zur Antragsschrift ersichtlichen und dadurch glaubhaft gemachten Quelltext unterlegt, der zu der URL
http://www. XXXX.com/ XXXX/XXXX.html
führte,
Das klingt mir danach, dass allein die "textliche" Darstellung einer Internetadresse (blabla.org/tolleseite.php) auf einer Webseite noch keinen Hyperlink im Sinne des aktuellen Beschlusses darstellt.
Oder in Quellcode ausgedrückt: wenn der Browser keinen <a>-Tag (oder ein vergleichbares Konstrukt) ausgeliefert bekommt, handelt es sich nicht um einen Hyperlink.
Davon abgesehen finde ich auch diese Passage (Ziffer 3 e) der Begründung höchst unterhaltsam:
Die widerrechtliche Nutzung begründet die Vermutung, dass es zu einer wiederholten Verletzung kommen kann. Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre grundsätzlich - neben dem erfolgten Löschen des Links aus dem Internet - die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich gewesen.
Die Urheberrechte bleiben also gewahrt, wenn der eine Link auf der beklagten Webseite entfernt wird, denn dann ist das beanstandete Foto ja automatisch nicht mehr abrufbar. Nie wieder. Für niemanden. Is klar.
Wenn ich bei Regenwetter die Augen zumache ist der Regen ja auch automatisch weg...
Leben Sie jeden Tag, als wäre es Ihr letzter. Eines Tages werden Sie damit recht behalten.
(E. v. Hirschhausen)
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