Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
PJ1607 hat geschrieben:Lender"]Ohne Winde wirst du die wohl kaum eingetragen bekommen. Denn nur mit einer Winde gilt sie als Geräteträger und der Fussgängerschutz ist egal.
Unsinn Die Stoßstangen haben sowohl mit- als auch ohne Windenträger je ein TÜV Teilegutachten.
Eintragung - auch für den Endkunden ohne TÜV Spezie - überhaupt kein Problem
Dann wird das in Deutschland anders gehandhabt als in der Schweiz. Oder stehen auf dem Gutachten, dass sämtliche Punkte betreffend Fussgängerschutz eingehalten werden? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...